Angebot der Beschwerdeführer berücksichtigt worden und hätten sie einen eigenen Schneepflug und eigene Schneeketten angeschafft, hätte F. den Schneepflug an seinem Traktor entweder der Gemeinde abkaufen müssen, oder die Gemeinde hätte einen Schneepflug ge­ habt, den sie eigentlich nicht brauchen konnte. Alle Varianten (Schneebruch durch F. mit Pflug der Gemeinde, Schneebruch durch Beschwerdeführer mit eigenem Pflug, dabei Rückgabe oder Erwerb des Pfluges der Gemeinde durch F.) wären durchaus möglich und auch zweckmässig gewesen.