für die Gemeinden sowie öffentliche Unternehmungen (Pra 1999/571; Karl Weber, Das neue Binnenmarktgesetz, SZW 1996, S. 169). b) In Ausführung dieses Übereinkommens (GAP) traten am 1. Juli 1996 das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und die Verordnung über das öffentliche Be­ schaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) in Kraft. Diese beiden Erlasse finden auf Beschaffungen des Bundes, nicht jedoch auf jene der Kan­ tone oder Gemeinden Anwendung. c) Das GPA verpflichtet auch die Kantone. Diese können die ent­ sprechenden Verpflichtungen entweder autonom oder konkordats­ weise umsetzen.