ist und die kantonalen Rechtsgrundlagen noch nicht bereinigt sind, besteht Anlass, die aktuelle Rechtslage zusammenzufassen, zumal das öffentliche Beschaffungswesen auf verschiedenen Rechts­ grundlagen basiert. a) Auf internationaler Ebene relevant sind die GATT/WTO-Abkom- men und darunter vor allem das am 15. April 1994 in Marrakesch ab­ geschlossene Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswe­ sen, das am 1. Januar 1996 für die Schweiz in Kraft getreten ist (GATT Government Procurement Agreement, GPA, SR 0.632.231.422). Das GAP gilt für Beschaffungen des Bundes und der Kantone ab bestimmten Schwellenwerten.