Dabei entfalle für sie (Beschwerdeführer) eine Unterhaltspflicht von 50% auf einer Strecke von mehr als einem Kilometer. Wegen der hohen Kosten, die ihnen entstehen würden, wenn sie die Schneeräumung an eine Drittperson vergeben müssten, würden sie sich gezwungen sehen, einen eigenen Pfadschlitten zu kaufen. Diese Tatsache sei bereits im Bewerbungsschreiben erwähnt gewesen. In der Begrün­ dung der Vergabe des Auftrages an F. sei angegeben worden, dass die Arbeit durch diesen zuverlässig und sorgfältig ausgeführt worden sei. Das sei aber bei jedem Auftrag selbstverständlich und rechtfertige 56 B. Gerichtsentscheide 2183