Mit Eingabe vom 19. September 1999 haben B. und W. diesen Vergabe­ entscheid angefochten. Sie machten zur Begründung im wesentlichen geltend, dass sie nur per Zufall erfahren hätten, dass der Schneeräu­ mungsauftrag neu zu vergeben sei. Sie würden sich fragen, ob die Gemeinde den Auftrag nicht hätte öffentlich ausschreiben müssen. F., der den Zuschlag erhalten habe, komme aus der ausserkantonalen Gemeinde E. und habe seine Schriften erst seit dem 1. Mai 1999 in X. Er habe in X. noch nie einen Franken Steuern bezahlt. Sie (die Be­ schwerdeführer) seien der Gemeinde X im Zusammenhang mit der Abwassererschliessung hingegen in überaus grosszügigem Masse entgegengekommen.