Dabei können einzelne, für die Wohnhygiene nachteilige Abweichungen tole­ riert werden, wenn sie durch anderweitige wohnhygienische Vorteile kompensiert werden, so dass gemessen am Standart der Regelbau­ weise insgesamt auch so gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet bleiben. Dies trifft hinsichtlich der mittels Baulinien verkleinerten Ge­ bäudeabstände und der daraus resultierenden Beschattung des Bau­ bereiches B1 nicht zu. Die Reduktion der Firsthöhen im Bereich B2 ist im vorliegenden Fall zu gering ausgefallen und anderweitige Mass­ nahmen (wie beispielsweise eine wesentliche Reduktion der Gebäu­ delänge im Gebiet B2) sind nicht vorgesehen.