Gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet grundsätzlich eine Bauweise nach den Regelbauvorschriften, und mithin eine Bauweise unter Einhaltung der beschattungsrelevanten Gebäudeabstände, -höhen, -längen und Mehrlängenzuschläge. In der Zone mit Quartierplanpflicht kann zwar im einzelnen von diesen Regelbauvorschriften abgewichen werden, aber die Regelbauvorschriften der zweigeschossigen Wohnzone be­ halten ihre Bedeutung zumindest als Vergleichs- und Beurteilungs­ massstab für die im Quartierplan vorgesehenen Abweichungen.