Unter diesen Umständen kann nicht davon gesprochen werden, der Quartierplan weiche von der Regelbauweise "kaum" ab. Dies gilt um so mehr, als die Grenz- und Gebäudeabstände der Regelbauweise in wohnhygienischer Hinsicht durchaus einen gewissen Minimalstandart bestimmen, weshalb diese Abstände in der Regel wohl nur in gut be­ sonnten nach Süden exponierten Hanglagen ohne wohnhyglenlsche Einbussen unterschritten werden können. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um eine recht steile nach Norden exponierte Hanglage, welche hinsichtlich der Besonnung der Unterlieger naturgemäss Probleme bietet.