90 Abs. 1 lit. a EG zum RPG sieht im Sinne einer Generalklausel vor, dass gegen Verfügungen und Beschlüsse, die in Anwendung dieses Gesetzes und der Ausführungserlasse ergehen, innert 20 Tagen Rekurs an die Baudirektion erhoben werden kann. Davon abweichend sieht Art. 49 Abs. 3 EG zum RPG als Sondernorm in Kap. C./2. für den Erlass von Nutzungsplänen und Bauregiementen 50 B. Gerichtsentscheide 2181