Ein bei der PTT veranlasstes Nachforschungsbegehren hat ergeben, dass der eingeschrieben versandte Einspracheentscheid am 26. September 1998 im Postfach der Beschwerdeführerin mit einer roten Abholungs­ einladung avisiert wurde. Die 7-tägige Abholfrist endigte nach den Angaben der Post in Trogen am 5. Oktober 1998. Auf der roten Abho­ lungseinladung war entsprechend einer gerichtsnotorischen Praxis bei Postfachinhabern keine Abholfrist vermerkt. Weil die Beschwerdefüh­ rerin der Poststelle in Trogen ihre Ferienabwesenheit mündlich mitge­ teilt hatte, wurde das Einschreiben auch über die ordentliche 7-tägige Abholfrist hinaus zurückbehalten.