Insbesondere findet der vom Heimatschutz und vom kantonalen Denkmalpfleger vertretene Standpunkt im Gutachten ENHK/EDK keine Unterstützung. Vielmehr verwirft dieses Gutachten den Begriff Heidenhaus als unklar und fragwürdig. Der heutige Stand der Forschung lasse den Schluss nicht zu, dass dieser Haustyp zwingend am Anfang der Entwicklung 32 A. Verwaltungsentscheide 1356