weniger nicht ankomme. Das Gegenteil sei aber der Fall: es sei ge­ rade die mit diesem Reichtum verbundene Vielfalt, welche jedes ein­ zelne Gebäude mit seiner Eigenart wertvoll mache. Etwa zwanzig Heidenhäuser stünden im östlichen Gemeindegebiet von Rietli-Scha- chen und Stoss. Drei davon seien als Kulturobjekte geschützt, dar­ unter auch das im vorliegenden Fall umstrittene, zu dessen geschütz­ ter Substanz auch sein Standort gehöre. Durch einen Abbruch und Neubau an einem anderen Ort gehe das Kulturobjekt als historisches Original und als Element der typischen landschaftlichen Prägung ver­ loren.