Das Haus sei ein Vielzweckbau unbestimmten Alters, dessen spätklassizistisches Äus­ seres in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts geprägt worden sei; es weise als Zeugnis dieser Epoche einen beträchtlichen Eigenwert auf. Noch höher zu veranschlagen sei der Situationswert im Herzen der unversehrten Geländekammer. Der Regierungsrat wies den Re­ kurs trotz dieser Empfehlung ab. Aus den Erwägungen: 2. [für Erwägungen a und b siehe vorhergehende Nummer] c) Gemäss der Stellungnahme des kantonalen Denkmalpflegers haben die Heidenhäuser als älteste Zeugen appenzellischer Bau- und Siedlungsgeschichte einen grossen Situations- und historisch-typolo- gischen Wert.