Der Rekurs wurde der kantonalen Kommission für Denkmalpflege zur Stellung­ nahme unterbreitet, die in der Folge ein gemeinsames Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) einholte. Deren Gutachten kam zum Schluss, dass das Heidenhaus infolge seines kulturhistorischen Eigenwertes und wegen seines Situations­ wertes ein schützenswertes Gebäude darstelle. Das Haus sei ein Vielzweckbau unbestimmten Alters, dessen spätklassizistisches Äus­ seres in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts geprägt worden sei; es weise als Zeugnis dieser Epoche einen beträchtlichen Eigenwert auf.