A. Verwaltungsentscheide 1355 2, S. 198). Die architektonische Gestaltung und gegenseitige räumli­ che Bezogenheit der Gebäude an der Dorfhalde belegen dies. Als Zeuge für die bürgerlich-industrielle Welt des 19. Jahrhunderts bildet die Anlage in ihrer Gesamtheit ein Kulturdenkmal von überörtlicher Bedeutung. Die Villa Streichenberg gilt darüber hinaus als eine der schönsten und besterhaltenen Villen von Kubly überhaupt (Benno Schubiger, a.a.O., S. 241; vgl. auch Eugen Steinmann, a.a.O., S. 299); sie wäre deshalb auch als Einzelobjekt ein schutzwürdiges Kulturob­ jekt im Sinne von Art. 16 Abs. 2 EG zum RPG.