Und das Atelier habe sich der Bildhauer Lukas Ferdi­ nand Schlöth (1818-1891) erst um 1875 oder später erstellen lassen; es könne damit unmöglich ein Werk des 1872 verstorbenen Kubly sein. e) Die Einwendungen der Rekurrenten sind im Ergebnis wenig überzeugend. Insbesondere kann der Behauptung, dass zwischen den beiden umstrittenen Gebäuden und den übrigen Gebäuden an der Dorfhalde kein Zusammenhang bestehe, nicht gefolgt werden. So bezeugt etwa der 1868 von R.B. Dardier erstellte Situationsplan ganz klar, dass die Besitzungen der Familien Euler-Bänziger und Streichen­ berg eine einheitliche Anlage bildeten.