Kulturobjekte sind gemäss Art. 16 Abs. 2 EG zum RPG Kultur­ denkmäler sowie andere historisch oder künstlerisch wertvolle Bauten und Bauteile; sie sind gemäss Art. 16 Abs. 3 EG zum RPG in ihrem Charakter und in ihrer schutzwürdigen Substanz zu erhalten, und die Grundeigentümer sind verpflichtet, sie dem Schutzzweck entspre­ chend zu pflegen und zu unterhalten. Für die Unterschutzstellung be­ steht damit eine hinreichende gesetzliche Grundlage. b) Das Bundesgericht hat in seiner Rechtsprechung wiederholt zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Denkmalschutzmassnahmen 27