Diese Planungsinstrumente unterscheiden sich im Detaillierungsgrad der Verfeinerung und Ergänzung der ortsplanerischen Grundordnung. Während der Baulinienplan lediglich dazu dient, die Erschliessung bestimmter Teilgebiete zu regeln und ihre Überbaubarkeit mit Hilfe von Baulinien, Höhenangaben und Richtungspunkten zu begrenzen (Art. 40 EG zum RPG), bestimmt der Quartierplan zusätzlich die besondere Bauweise eines Teilgebietes mit Sonderbauvorschriften. Durch diese Sonderbauvorschriften können insbesondere die Bauweise, die An­ ordnung und Gliederung der Bauten, die Firstrichtung und Dachformen und die Materialwahl und Fassadengestaltung umschrieben werden.