Sondernutzungspläne regeln die Überbaubarkelt von Teilgebieten einer Gemeinde in Ergänzung oder Verfeinerung der ortsplanerischen Grundordnung (Art. 39 Abs. 1 EG zum RPG). Das EG zum RPG sieht in Art. 39 Abs. 2 verschiedene Arten von Sondernutzungsplänen vor, nämlich den Baulinienplan, den Quartierplan und den Gestaltungsplan. Diese Planungsinstrumente unterscheiden sich im Detaillierungsgrad der Verfeinerung und Ergänzung der ortsplanerischen Grundordnung.