Nach dieser Praxis weise dieser einen Radius von 2 km auf. Flächen, die sich ausserhalb dieses Rayons befänden, seien vermutungsweise als rein rechnerische Grösse zu qualifizieren. Indes hat das Planungsamt am Augenschein selber ein­ gestehen müssen, dass beispielsweise Alpflächen, welche ohne weite­ res mehr als 4 resp. 6.5 km Luft- oder Fahrdistanz vom Betriebszent­ rum entfernt liegen können, zumindest anteilsmässig angerechnet werden. Es kann folglich nicht einfach bei der Anrechnung von Land­ wirtschaftsland darauf abgestellt werden, wie weit sich diese Flächen vom Betriebszentrum entfernt befinden; vielmehr ist die beabsichtigte Nutzung massgebend.