In seinem Rekursschreiben vom 18. Januar 1999 hat der Rekurrent indes darauf hingewiesen, dass die Futter­ basis auf den 1. Mai 1999 eine Änderung erfahre. Ab diesem Datum werde er eine zusätzliche Parzelle bewirtschaften, womit sich die ge­ samte bewirtschaftete Fläche von 15 ha auf 22.09 ha Wies- und Wei­ deland vergrössere, was bei einem Faktor von 1.8 RGVE pro ha zu einer Futterbasis von 39.8 RGVE führe. Mithin wird damit zum Aus­ druck gebracht, dass sich die Grösse der projektierten Stallbaute in angemessenem Verhältnis zur bewirtschafteten Bodenfläche befinde, womit das Vorhaben als betriebsnotwendig und zonenkonform zu qua­ lifizieren sei.