In diesem Sinne hält Art. 18 BauV fest, landwirtschaftliche Ökonomie­ gebäude seien im Rahmen der Zonenkonformität einer Bewilligung zugänglich, "sofern deren Grösse im angemessenen Verhältnis zur bewirtschafteten Bodenfläche steht und sie direkt der landwirtschaftli­ chen Bodenbewirtschaftung (...)" dienen. b) Der Rekurrent beabsichtigt für seinen Landwirtschaftsbetrieb die Erstellung einer Liegehalle. Diese Liegehalle soll nördlich des beste­ henden Stalles in einem Abstand von rund 5 - 7 Meter erstellt werden. Die ursprünglich eingereichten Unterlagen weisen in der Liegehalle 40 Plätze aus. Der Rekurseingabe vom 18. Januar 1999 hat der Rekur­ rent indes neue Pläne beigelegt.