3. a) Der Gemeinderat und die kommunale Baubewilligungskom­ mission sind der Auffassung, dass das vorliegende Baugesuch der Umgehung einer unzulässigen Nutzungsänderung diene. In bezug auf die Gastwirtschaftsräume im 1. Obergeschoss unterscheide es sich kaum vom zurückgezogenen Baugesuch betreffend Nachtklub. Abge­ sehen davon, dass Bühne und Umkleideraum fehlten, sei einzig die Küche zugunsten eines Vorratsraums nochmals verkleinert worden.