aber von ihr abgewichen worden ist (U. Beeler, Die widerrechtliche Baute, Zürich 1984, S. 39). Im Wiedererwägungsentscheid des Planungsamtes wurden eine Wohnraumerweiterung und der Einbau eines Pferdestalles unter Auf­ lagen bewilligt. Als Auflage wurde dabei unter anderem festgelegt: “Sämtliche Nebenräume (Garage, Brennholzlager, Stall, Waschküche, Werkstatt, Gerätekeller, Estrich) dürfen weder isoliert, noch mit ande­ ren Installationen (Heizung, Sanitär) versehen werden, welche den dauernden Aufenthalt von Personen ermöglichen würden.“ Unbestrit­ ten ist, dass die Werkstatt und der Estrich isoliert worden sind.