35 Abs. 2 BR) zulässt. Die Gebäudelänge beträgt in der Zone WG4 im Maximum 40m und wird durch die geplante Länge von rund 70m deutlich überschritten. Demgegenüber werden die Grenz- und Gebäudeabstände, die in der fraglichen Zone gelten, teilweise deutlich unterschritten. Daraus folgt insgesamt, dass die Nutzung der interessierenden Parzelle derart intensiv ist, dass von einer klaren Übernutzung gesprochen werden muss. Ein solches Bauvorhaben lässt sich objektiv betrachtet mit den Zielen, die hinter der Zonenordnung im allgemeinen und der Zone WG2 im besonderen stehen, nicht vereinbaren.