A. Verwaltungsentscheide 1344 damit erste Rechtsmittelinstanz) darüber befinden müsste, was zu einer wesentlichen Verkürzung des Instanzenzuges führen würde, und somit der parteiliche Anspruch auf eine vollständige Überprüfung durch eine Rekursinstanz im konkreten Fall nicht gewährleistet wäre.