Diese set­ zen sich unten im Pumpensumpf nieder. Das gilt jedenfalls dann, wenn nicht Wasser in grossen Mengen in den Schacht einfliesst, wie dies etwa bei einer Reinigungsspülung der Fall ist. Dass verschmutz­ tes Wasser über den Pumpenausfluss in den Bach gelangte, lässt sich vernünftigerweise nicht anders erklären, als dass der Angeklagte bei der Reinigung nachlässig vorgegangen war. Sei es, dass er den Schacht nicht mit sauberem Wasser gefüllt hinterliess, sondern dass sich darin noch Reinigungswasser befand, das sich möglicherweise durch Rückfluss aus dem Sickersystem noch vermehrte.