Sachverhalt: Als Angestellter eines Rohr-Reinigungs-Unternehmens hatte N. den Auftrag mit seinem Tankreinigungsfahrzeug Schacht- und Kanali­ sationsreinigungsarbeiten auszuführen. In der Folge wurde eine Ver­ schmutzung des in der Nähe vorbeifliessenden Baches festgestellt. Die Abklärungen ergaben, dass N. die um die Neubaute führenden Sickerleitungen, die in einen Meteorwasser-Pumpenschacht münden, mit Hochdruck ausgespült hatte. Darauf war verschmutztes Wasser mit der Schachtentwässerung durch den Pumpenablauf in den Bach gelangt. Das Kantonsgericht sprach N. vom Vorwurf der fahrlässigen Ge­ wässerverschmutzung frei.