220 StGB ermächtigt war. Im üb­ rigen weisen die Ausführungen des Strafklägers in seinem Schreiben vom 14. Januar 1998 an das Obergericht darauf hin, dass er nicht an einem Strafverfahren interessiert ist und er im Gegenteil eine Norma­ lisierung des Verhältnisses zu seinem Sohn erreichen möchte. Fehlt es somit am Strafantrag als prozessuale Voraussetzung für eine materielle Beurteilung der Anklage, ist das Verfahren im Sinne von Art. 165 Abs. 2 Ziff. 1 StPO einzustellen. OGer 20.1.1998 120