Sachverhalt: Die Kläger erwarben von Z. ein renoviertes Wohnhaus. Dessen Dach erwies sich bald darauf als undicht. Die Käufer verlangten durch ihren Rechtsvertreter die Sanierung des Daches nach den Vorschlä­ gen eines Sachverständigen. Als X. seine Verantwortlichkeit ablehnte, erklärten sie den Rücktritt vom Vertrag. In der Folge Messen sie das Dach sanieren und verlangten von X. Ersatz der Reparaturkosten.