Bem essung des Einkom m ens in der Folgeperiode nach Beginn der S teu e rpflich t (Art. 31 Abs. 1 Ziff. 2 StG). Liegen bis zum Ende der Folgeperiode drei Geschäftsabschlüsse vor, ist der Einbezug auch des dritten Abschlusses grundsätzlich zulässig. Die Ausdehnung auf das Ende der Folgeperiode ist angezeigt, wenn der dritte Geschäftsab­ schluss im Vergleich zum ersten und zweiten erneut eine Gewinn­ oder Umsatzsteigerung ausweist und sich diese noch nicht im Rah­ men einer üblichen Gewinn- oder Umsatzschwankung bewegt.