Delegationsnorm, welche den nach wie vor strengen Anforderungen im Abgaberecht genügt. Die Erhebung der streitigen Elternbeiträge ist jedenfalls in dieser Höhe auch gestützt auf die kantonsrätlichen Schul­ verordnungen nicht zulässig. Der angefochtene Entscheid ist daher wegen Verletzung des Legalitätsprinzips im Abgaberecht aufzuheben. VGer 28.1.1998 2172