Der Bei­ spielkatalog in diesen Verordnungsbestimmungen zeigt allerdings deutlich, dass es sich dabei nur um Elternbeiträge in bescheidener Höhe handeln kann und darf. Ein Elternbeitrag von rund Fr. 3'500.~ für einen sechswöchigen Aufenthalt an einer Sprachschule in England übersteigt demgegenüber sowohl quantitativ als auch qualitativ bei weitem das, was bislang im Rahmen einer Schulverlegung oder der­ gleichen an einer unentgeltlichen, öffentlichen Mittelschule üblich war. Bislang war es üblich, obligatorische Schulverlegungen und Exkursio­ nen im wesentlichen durch die eigenen Lehrkräfte bestreiten zu las­ sen;