So besteht die Möglichkeit, dass auch innerhalb des Kanalisationsbereiches gelegene Landwirtschaftsbe­ triebe das häusliche Abwasser zusammen mit der Gülle aus der Nutz­ tierhaltung landwirtschaftlich verwertet können, wenn die langfristige Sicherung der Hof- und Betriebsfläche mit Umschwung für die land­ wirtschaftliche Nutzung angestrebt wird. Erheblich ist der Rindviehund Schweinebestand dann, wenn er mindestens acht Düngergross­ vieheinheiten umfasst (Art. 15 Abs. 2 AGSchV). Diese Voraussetzun­ gen gewährleisten, dass zwischen der Gülle und dem beigemengten häuslichen Abwasser ein ausreichendes Mischverhältnis besteht.