Zu beachten ist auch, dass in Bachgehölzen und Hecken Nützlinge leben, von denen auch die Landwirtschaft profitieren kann (BEZ 1990 Nr. 3). Schliesslich werden als Folge von Eindolungen Gewässer dem Was­ serhaushalt eines Gebietes entzogen, Wechselwirkungen zwischen Oberflächengewässer und Grundwasser verschwinden, und mikrokli­ matische Einflüsse fallen dahin. Durch die Offenlegung eines Gewäs­ sers entstehen aber auch verschiedene Beschränkungen: So ist ge­ genüber dem Bach und der Uferbestockung ein Düngeschutzstreifen von drei Metern zu wahren (Ziffer 33 Abs. 2 des Anhanges 4.5 der Stoffverordnung, StoV; SR 814.013).