Ulrich Häfelin / Georg M üller, Grundriss des Algem einen Verwaltungsrechts, 2. Auf­ lage, Zürich 1993, N. 476 ff.). Sowohl der natumahe Wasserbau als auch die Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft sind gewichtige Zielsetzungen der Gesetzgebung. Diese Zielsetzungen gilt es ins Verhältnis zu setzen. Eine offene W asserführung liegt allgemein im öffentlichen Interesse, 46 A. Verwaltungsentscheide 1332