208 und 211 ein offener Bach angelegt, so sei eine Zufahrt mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen nicht mehr möglich. Noch gravierender sei die Situation auf Parz.Nr. 212. Diese Parzelle solle durch das offen gelegte Gewäs­ ser in zwei Teile aufgeteilt werden. Jeder Teil könne für sich nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. b) Die Parz.Nrn. 208, 211 und 212 liegen nach dem rechtskräftigen Zonenplan der Gemeinde vom 26. Oktober 1993 in der Bauzone (WG2). Die Parz.Nr. 211 ist im Eigentum des Kantons Appenzell A.Rh. Zur Zeit werden diese Parzellen offenbar landwirtschaftlich genutzt. Eine bloss vorübergehende Nutzung von zur Zeit nicht benötigtem Bauland (nach Art.