Aufgrund der heute geltenden Rechtsgrundlagen konnte er dabei nicht davon ausgehen, das Gewässer werde auch in Zukunft unterirdisch geführt. Im weiteren sieht das Projekt vor, dass der Bach entlang der Parzellengrenze geführt wird. Dies hat zur Folge, dass eine Nutzung von Parz.Nr. 208 weiterhin im praktisch gleichen Umfang möglich sein wird. Hinsichtlich der Benutzung des Sitzplatzes auf 43 A. Verwaltungsentscheide 1332