Rutschungen oder Unterspülungen sind daher nicht zu befürchten. Inwieweit die „weiherartigen Verbreiterung“ kostenaufwenig sein sollen, ist nicht ersichtlich. Es handelt sich bei die­ sen „weiherartigen“ Verbreiterungen lediglich um geringfügige Verbrei­ terungen, welche als Gestaltungselement dienen sollen. Auch das Argument in bezug auf die Unterquerung der Strasse Richtung Blatten überzeugt nicht. Strassen und Wege sind seit jeher Bestandteile der Kulturlandschaft und eine Unterquerung ist nichts Aussergewöhliches. Das Argument der höheren Unterhaltskosten greift daher nicht.