Eine Sofortmassnahme zur Elimination der wiederkehrenden Hochwasserschäden wurde mit einer Entlastungsleitung bei der Einmündung des Blattenbaches er­ reicht. Diese Massnahme hat aber eindeutig nur provisorischen Cha­ rakter und muss innert nützlicher Frist abgelöst werden (vgl. Techni­ 39 A. Verwaltungsentscheide 1332