gewachsenen Terrain (Art. 12 Abs. 1, Niveaupunkt) um mehr als 1.20 Meter überragt (vgl. Art. 10 Abs. 1 BR). Dies ändert indessen nichts daran, dass zur Liegenschaft des Beschwerdeführers hin eigentlich nur zwei Vollgeschosse in Erscheinung treten. Dies führt unter ande­ rem dazu, dass die Gebäude- und namentlich die Firsthöhe das er­ laubte Mass gemäss den Regelbauvorschriften deutlich unterschrei­ ten.