Die beiden Gebäude überlappen sich um rund 9 Meter, was knapp einem Drittel der Gebäudelänge des Hauses des Rekurrenten ent­ spricht. Im weiteren gilt es zu bedenken, dass nach den Regelbauvor­ schriften für die interessierende Zone W3 drei Vollgeschosse (talseits vier Geschosse), eine maximale Gebäudehöhe von 10 Metern und eine Firsthöhe von max. 14.50 Meter erlaubt sind. Diese Werte werden durch das vorliegende Bauvorhaben nicht ausgeschöpft: Das Ge­ bäude des Gesuchstellers weist zwar drei Vollgeschosse auf, weil das unterste Geschoss nicht als Untergeschoss zählt, da es bis oberkant Decke gerechnet den Schwerpunkt des Gebäudegrundrisses auf dem