B. Gerichtsentscheide 3308 2.5 Öffentliches Recht 3308 Anwalt. Das Gesuch um Entbindung vom Anwaltsgeheimnis ist vom Anwalt, nicht von einer Strafverfolgungsbehörde zu stellen. (Art. 11. Anwaltsordnung, bGS 145.52).