Damit aber kann nach Art. 116 Abs. 1 Ziffer 1 ZPO auf die Klage nicht ein­ getreten werden. KGer 12.9.1997 (Nicht begründetes Urteil, Zusammenfassung der Urteilsberatung.) 3301 A ppellation; R echtzeitigkeit. Ist die Rechtzeitigkeit der Appellations­ anmeldung umstritten, entscheidet die Appellationsinstanz über deren Rechtzeitigkeit (Art. 264, 265, 203, 273 ZPO).