spiel als hoch im Sinne von Art. 30 GGG zu bezeichnen sind. Nach dem vorstehend Ausgeführten gilt dies vorab für den Poker-Tisch Nr. 6 und den Romm6-Tisch Nr. 5. OGer 18.11.1997 2.3 Zivilprozess 3300 Verm ittlungsverfahren. Auf die persönliche Teilnahme am Vermitt­ lungsvorstand können die Parteien nicht verzichten (Art. 122, 124 ZPO).