Auch U. und J. bestätigten als Zeugen, dass Fr. 100.-- oder mehr auf dem Tisch gelegen seien. Selbst wenn berücksichtigt wird, dass es beim Rommä länger dauerte als beim Poker, wo der Gewinn in wenigen Minuten feststeht, so ist auch hier von einem Spiel um hohe Geldbeträge im Sinne von Art. 30 GGG auszugehen. Beim Verlust eines Spieles verlor ein Spieler zwischen 30 bis 40 Franken, was unüblich ist für ein Kartenspiel. c) Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sowohl die am Romm6tisch eingesetzten Beträge wie auch die Einsätze beim Poker­ 102 B. Gerichtsentscheide 3300