Wesentlich für die Beur­ teilung sind Art und Dauer des Spiels und die mittleren finanziellen Möglichkeiten eines Spielers, die sich am Freibetrag messen, den die Vorinstanz zu Recht mit ca. Fr. 200.- pro Monat beziffert hat. Wenn ein Spieler einen erheblichen Teil dieses Betrages im Spiel einsetzt, so beginnt sich die vom Gesetzgeber ins Auge gefasste Gefährdung zu verwirklichen. a) Zunächst gilt es zu berücksichtigen, dass beim Pokerspiel, anders als etwa beim Rommö, wo zu Beginn des Spiels der Einsatz abgemacht wird, es nicht beim anfänglichen Einsatz, der vor dem Verteilen der Karten geleistet wird, bleibt. Vielmehr können die Spie­