Das Obergericht vermag den Überlegungen des Kantons­ gerichtes, welches für mittlere Einkommen von Fr. 4'000.-- bis Fr. 8'000.- von einem monatlichen Freibetrag (Sackgeld) von Fr. 200.-- ausging und daraus bei vier Jassabenden von 4 bis 5 Stunden Dauer einen Höchsteinsatz von 10 bis 12 Franken pro Stunde errechnet hat, nicht in allen Teilen zu folgen. Über einen grösseren Zeitraum hinweg gehört nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit ein bestimmter Spieler in einem Kartenspiel kaum je stets zu den Verlierern.