Das Verbot des Spiels um hohe Geldbeträge in Gastbetrieben verfolgt klar sozialpolitische Ziele. Es soll vermieden werden, dass Spielrisiko und Alkoholkonsum in unheilvollem Zusammenwirken zu erheblichen Verlusten führen, wodurch gerade bei weniger bemittel­ ten Familien sehr rasch finanzielle Notlagen und die Gefahr der Ver­ armung entstehen kann. Exemplarisch sei hier das Beispiel des Rommäspielers S. erwähnt, der am fraglichen Abend mit Fr. 500.- seiner sich auf ca. Fr. 4'000.- belaufenden Monatsentschädigung (inkl. Kin­ derzulage) der Arbeitslosenkasse unterwegs war, und davon Fr. 150.- als Spieleinsatz bereitlegte. Der vom Appellanten gezogene Vergleich mit den in letzter Zeit