99 B. Gerichtsentscheide 3299 Fr. 750.~ , während die von den Spielern auf sich getragenen Beträ­ ge zwischen Fr. 120.- und Fr. 700.- ein Total von Fr. V538.-- aus­ machten. Das Kantonsgericht büsste den W irt wegen Verstosses ge­ gen das Verbot des Spiels um hohe Geldbeträge. Es bezeichnete bei einer Spieldauer pro Stunde einen Einsatz von Fr. 10.-- als Toleranz­ grenze. Auf Appellation des Angeklagten hat das Obergericht das kantonsgerichtliche Urteil im Ergebnis bestätigt, allerdings mit abwei­ chender Begründung zur Frage des hohen Geldbetrages.